Ein erster wichtiger Baustein auf dem Weg zum späteren Nachfolgekonzept ist die Ermittlung des „Status Quo“:
Nach einer ausführlichen Datenerfassung simulieren wir im Rahmen der sogenannten Erbfallanalyse zunächst EDV-gestützt den Erbfall. Dabei fließen sämtliche vorhandenen Vermögenswerte, alle bereits getroffenen erbrechtlichen Regelungen (z.B. Testament) sowie alle für den Erbfall relevanten Verträge (z.B. Ehevertrag, Gesellschaftsverträge) in die Analyse ein. Die steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen werden konkret berechnet und transparent dargestellt. Eventuelle Schwachstellen werden so eindeutig identifiziert. Im späteren Konzept kann dann durch entsprechende Gestaltungen wirkungsvoll gegengesteuert werden. Leider wird dieser wichtige Schritt in der Praxis meist vernachlässigt.
Erst wenn der Status Quo vorliegt, wird begonnen das Nachfolgekonzept gemäß Ihren Zielvorstellungen Schritt für Schritt zu entwickeln. Dabei werden die Auswirkungen einzelner Maßnahmen laufend mit der Ausgangssituation verglichen und bei Bedarf weiter optimiert. Diese Vorgehensweise führt zu einem sehr ausgereiften Gesamtkonzept und der Nutzen unserer Beratung ist für Sie klar ersichtlich. Diese Vorgehensweise führt nicht nur zu einem sehr ausgereiften Gesamtkonzept, sondern Sie können darüber hinaus auch sehr genau erkennen, welcher konkrete Nutzen sich durch unsere Beratung für Sie ergibt.
Sowohl unsere Erbfallanalyse als auch unser Konzept sind kein Buch mit „sieben Siegeln“.